Tiere in Freiheit
Vor der Ausrottung stehende, wilde Tiere

Erste Hilfe bei Unfällen mit Tieren

Posted in Tiere in Freiheit  by Aurica on July 30th, 2011

Es kommt immer wieder vor, dass ein Tier, das offensichtlich sich selbst überlassen am Straßenrand umherirrt, im Straßenverkehr verunglückt.

Was ist zu tun?
Jeder Fahrzeugführer hat eine ethische und gesetzliche Verpflichtung, sich um das angefahrene Tier zu kümmern. Das fordert das Tierschutzgesetz. Die eigene Hilflosigkeit ist ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, denn der Fahrzeugführer, welcher ein Tier findet oder selbst eines angefahren hat, weiß oft nicht, was er tun soll.

Ein Wildtier wurde angefahren
Auch Wildtiere, wie zum Beispiel ein Reh oder ein Fuchs, die angefahren wurden, dürfen auf keinen Fall am Straßenrand zurückgelassen werden. Allerdings sind Wildtiere in den meisten Fällen so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen erliegen, oder sogar getötet werden müssen.
Bei einem Wildschaden besteht die gesetzliche Verpflichtung, noch vor Ort die Polizei zu informieren.

Die wichtigsten Schritte:
- Bewahren Sie Ruhe! Dem Tier hilft keine Panik.
- Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit kein anderes Auto in die Unfallstelle hinein fährt (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck).
- Rufen Sie die Polizei oder die Feuerwehr an und machen Sie Angaben zur Unfallstelle. Es ist wichtig, dass Sie die Unfallstelle nicht verlassen, bis der Jagdausübungsberechtigte oder die Rettungskräfte eingetroffen sind; teilen Sie den Rettungskräften beim Anruf mit, dass Sie an der Unfallstelle warten. Dadurch schließen Sie aus, dass das Tier eventuell stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte nach einer halben Stunde keine Rettung in Sicht sein, rufen Sie die Rettungskräfte erneut an. Stellen Sie sicher, dass in angemessener Zeit wirklich jemand an der Unfallstelle eintrifft.
- Halten Sie bei verletzten Füchsen oder Rehen Abstand, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Rehe oder Füchse können sehr unberechenbar und wehrhaft sein und den Finder gegebenenfalls gefährden.

Was tun, wenn Sie wieder zu Hause sind?
Wenn der Unfall mit Ihrem privaten Auto passiert, sagen Sie Ihrer Versicherung bescheid, diese wird Ihnen den weiteren Verhaltensweg erläutern. Sollte der Unfall mit dem Firmenwagen passiert sein, informieren Sie sofort Ihren Chef. Wenn der Unfall mit einem Mietauto verursacht wurde, wenden Sie sich umgehend an die betreffende Vermietung.

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